28 Oktober 2009

Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

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Vor kurzem hat vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag der Prozess gegen Radovan Karadzic begonnen. Selbstverständlich wird in den Medien ausführlich darüber berichtet. Doch bei jedem dieser Berichte stößt mir etwas sauer auf. Nein, nicht der Umstand, dass die bei dem Tribunal tätigen Herrschaften ihr möglichstes tun, um Serbien als allen Schuldigen der diversen kriegerischen Konflikte auf dem Staatsgebiet des ehemaligen Jugoslawien erscheinen zu lassen, obwohl alle Seiten Kriegsverbrechen begangen haben. Was meinen Unmut erregt, ist vielmehr der Begriff „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, der von (fast) allen Medien gedankenlos verwendet und vom Publikum kritiklos zur Kenntnis genommen wird.copyrightjps 

Zwar wird Menschlichkeit allgemein als „die Verpflichtung des Menschen, sich in seinen Handlungen als sittliches Wesen zu erweisen“ definiert, aber das kann in diesem Zusammenhang wohl kaum gemeint sein, denn erstens ist jeder Krieg an sich schon unsittlich, und zweitens müsste man dann auch jeden normalen Kriminellen wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ anklagen. Außerdem ist die herausragende Eigenschaft des Menschen bekanntlich seine Unmenschlichkeit.

Der Begriff „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist zweifelsohne eine Fehlübersetzung des englischen Ausdrucks „Crimes against Humanity“, und wer immer seinerzeit für diese unglückliche Eindeutschung verantwortlich war, sollte nachträglich noch verprügelt werden. Menschlichkeit ist eine Eigenschaft – und ein Verbrechen gegen eine Eigenschaft ist Unsinn. Was kommt als nächstes, ein Tatbestand „Verbrechen gegen die Schönheit“? die Übersetzung von „humanity“ mit „Menschlichkeit“ macht keinen rechten Sinn, gemeint war und ist wohl „Verbrechen gegen die Menschheit“, also ein Verbrechen, das so schlimm ist, dass über die eigentlichen Opfer hinaus die gesamte Menschheit geschädigt, weil mit Schande beladen wird.

P.S.: Kriegsverbrechertribunale sind an sich eine zwiespältige Angelegenheit, da sie nie frei von politischen Interessen sind. Auch Verbrechen, die im Krieg verübt werden, sind „nur“ Verbrechen und gehören vor den ordentlichen Strafgerichten abgehandelt.

 

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